Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Restaurantbetrieb, Catering, Veranstaltungen, Reservierungen sowie Gutscheine & Ticketgutscheine.
Unsere Reservierungen, Veranstaltungen und besonderen Eventtage sind mit sorgfältiger Planung, frischem Wareneinsatz und verlässlichem Personaleinsatz verbunden. Diese AGB sollen klare, faire und transparente Rahmenbedingungen schaffen – für einen reibungslosen Ablauf, eine hochwertige Vorbereitung und ein angenehmes Erlebnis für alle Gäste.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des Restaurants Zum Dompropst im täglichen Geschäftsbetrieb sowie für Tischreservierungen, Gruppenbuchungen, Veranstaltungen im Haus und außer Haus, Catering-Leistungen, besondere Eventtage, Feiertagsreservierungen sowie den Erwerb und die Einlösung von Ticketgutscheinen und regulären Gutscheinen.
Sie dienen der rechtlichen Klarheit sowie der Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs, einer zuverlässigen Planung und einer gleichbleibend hohen Qualität für alle Gäste.
Mit der Buchung, Bestellung, Reservierung, Annahme eines Angebots oder dem Erwerb eines Gutscheins erkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn das Restaurant ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Zurück nach oben2. Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB
Ein Vertrag kommt durch die Bestätigung einer Reservierung, Veranstaltung, Catering-Leistung, Bestellung oder sonstigen Buchung durch das Restaurant zustande. Die Bestätigung kann mündlich, telefonisch, persönlich vor Ort oder schriftlich per E-Mail erfolgen.
Mit der Bestätigung verpflichtet sich das Restaurant, die vereinbarten Leistungen im Rahmen der getroffenen Absprachen zu erbringen und die entsprechenden Kapazitäten bereitzuhalten. Der Vertragspartner verpflichtet sich im Gegenzug, die vereinbarten Leistungen abzunehmen, die vereinbarten Preise zu zahlen und diese AGB einzuhalten.
Eine Weitergabe von Reservierungen, Buchungen oder Veranstaltungsvereinbarungen an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Restaurants zulässig. Für Ticketgutscheine gilt die gesonderte Übertragungsregelung in diesen AGB.
Zurück nach oben3. Tischreservierungen im regulären Restaurantbetrieb
Tischreservierungen im täglichen Restaurantbetrieb sind grundsätzlich organisatorische Serviceleistungen, werden jedoch vom Restaurant mit größter Sorgfalt und Verlässlichkeit behandelt. Das Restaurant hält den reservierten Tisch nach Möglichkeit entsprechend der bestätigten Reservierung bereit.
Reservierungen bis zu einer Personenzahl von 6 Personen können bis zu 2 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Die Stornierung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen; maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Absage beim Restaurant.
Bei späteren Absagen oder bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung ist das Restaurant berechtigt, eine No-Show-Gebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Person zu berechnen. Diese Regelung berücksichtigt, dass Plätze freigehalten, andere Gäste gegebenenfalls abgewiesen und organisatorische Vorbereitungen getroffen wurden.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Reservierungen gelten für eine angemessene Aufenthaltsdauer. Das Restaurant behält sich vor, reservierte Tische nach Ablauf dieser Zeit erneut zu vergeben, insbesondere bei hoher Auslastung oder nachfolgenden Reservierungen.
Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten ohne vorherige Mitteilung kann der reservierte Tisch anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch, Raum, Bereich oder Außenplatz besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Zurück nach oben4. Leistungen, Preise, Speisenangebot und Verfügbarkeit
Die geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der individuell getroffenen Vereinbarung, insbesondere aus Reservierungsbestätigungen, Menüabsprachen, Buffetvereinbarungen, Cateringangeboten, Veranstaltungskonzepten, schriftlichen Angeboten oder sonstigen abgestimmten Leistungsbeschreibungen.
Das Angebot an Speisen und Getränken ist saisonal, frisch und unterliegt natürlichen Schwankungen in Verfügbarkeit und Qualität. Das Restaurant legt besonderen Wert auf Frische, sorgfältige Zubereitung und eine gleichbleibend hohe Qualität der angebotenen Produkte.
Das Restaurant behält sich vor, einzelne Speisen, Zutaten, Komponenten oder Menüs kurzfristig zu ändern oder durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies aus wirtschaftlichen, logistischen, saisonalen oder qualitativen Gründen erforderlich ist.
Dies gilt insbesondere bei saisonalen Produkten und kurzfristig schwankender Warenverfügbarkeit, Lieferengpässen, kurzfristigen Qualitätsabweichungen, bei denen das Restaurant im Interesse des Gastes auf Alternativen ausweicht, sowie höherer Gewalt, behördlichen Vorgaben oder sonstigen nicht vom Restaurant zu vertretenden Umständen.
Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit einzelner Speisen, Getränke oder Zutaten besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage des vereinbarten Preises multipliziert mit der bestätigten Teilnehmerzahl. Wurde kein konkreter Preis vereinbart, gilt bei Veranstaltungen das jeweils preisgünstigste verfügbare Veranstaltungsmenü bzw. Buffetangebot als Berechnungsgrundlage.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere externe Dienstleister, Sonderwünsche, Technik, Dekoration, besondere Aufbauten, zusätzliche Personalzeiten oder sonstige Zusatzleistungen, werden gesondert berechnet, sofern sie vereinbart oder durch den Ablauf der Veranstaltung erforderlich werden.
Zurück nach oben5. Allergien und Unverträglichkeiten
Der Gast ist verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig vor der Bestellung bzw. bei Veranstaltungen bereits im Rahmen der Detailabsprache über bestehende Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige ernährungsrelevante Einschränkungen zu informieren.
Das Restaurant wird diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigen und sich bemühen, geeignete Alternativen anzubieten, soweit dies organisatorisch und fachlich möglich ist.
Trotz größter Sorgfalt kann eine vollständige Vermeidung von Kreuzkontaminationen jedoch nicht garantiert werden, da in Küche, Lagerung und Service mit verschiedenen Allergenen gearbeitet wird. Gäste mit besonders schweren Allergien werden gebeten, dies ausdrücklich vorab mitzuteilen.
Zurück nach oben6. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Dies dient der Qualitätssicherung, der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Standards sowie der ordnungsgemäßen Organisation des Restaurant- und Veranstaltungsbetriebs.
In Ausnahmefällen kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. In diesem Fall behält sich das Restaurant vor, ein angemessenes Entgelt, beispielsweise Korkgeld, Tellergeld oder eine Servicepauschale, zu berechnen.
Zurück nach oben7. Veranstaltungen, Gruppenbuchungen und Catering
Veranstaltungen, Gruppenbuchungen und Catering-Leistungen erfordern eine deutlich umfangreichere Planung als der reguläre Restaurantbetrieb. Dazu gehören insbesondere Warenbestellung, Personalplanung, Raum- bzw. Aufbauplanung, Menüabsprachen, Zeitplanung und gegebenenfalls die Koordination externer Dienstleister.
Die finale Teilnehmerzahl ist dem Restaurant spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Diese Zahl ist verbindliche Grundlage für Einkauf, Personalplanung, Vorbereitung und Abrechnung.
Reduziert sich die Teilnehmerzahl nach diesem Zeitpunkt um mehr als 10 %, ist das Restaurant berechtigt, 50 % des vereinbarten Menüpreises für die Differenz als Ausfallkosten zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt auch hier der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Erhöhungen der Teilnehmerzahl sind nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich und bedürfen der Zustimmung des Restaurants. Das Restaurant wird sich bemühen, Änderungswünsche zu ermöglichen, kann dies jedoch insbesondere bei kurzfristigen Änderungen nicht garantieren.
Zurück nach oben8. Öffnungszeiten, Veranstaltungsdauer und Außenbereich
8.1 Reguläre Betriebszeiten: Es gelten grundsätzlich die regulären Öffnungszeiten des Restaurants sowie die Zeiten der warmen Küche. Leistungen außerhalb dieser Zeiten bedürfen einer gesonderten Abstimmung.
8.2 Veranstaltungsdauer: Veranstaltungen können maximal bis 03:00 Uhr durchgeführt werden. Eine darüber hinausgehende Durchführung ist ausgeschlossen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde und die gesetzlichen Vorgaben dies zulassen.
8.3 Außenbereich: Die Nutzung des Außenbereichs ist bis 24:00 Uhr gestattet. Ab 22:00 Uhr ist eine angemessene Lautstärke einzuhalten, um die Nachtruhe der Anwohner nicht zu beeinträchtigen. Bei Nichteinhaltung ist das Restaurant berechtigt, den Außenbereich vorzeitig zu schließen.
Zurück nach oben9. Zuschläge außerhalb der regulären Öffnungszeiten
Für Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten werden zusätzliche Kosten berechnet. Diese Zuschläge berücksichtigen den erhöhten Personal-, Organisations- und Bereitstellungsaufwand außerhalb des regulären Restaurantbetriebs.
Dies betrifft mittags den Zeitraum zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie abends bzw. nachts den Zeitraum zwischen 23:00 Uhr und 03:00 Uhr.
Für diese Zeiträume berechnet das Restaurant einen Zuschlag in Höhe von 20,00 EUR pro Servicekraft und je angefangene halbe Stunde.
Zurück nach oben10. Stornierungsbedingungen für Veranstaltungen und Catering
Der Vertragspartner kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts hat das Restaurant Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, da bereits Kapazitäten reserviert, Personal geplant, Vorbereitungen getroffen und gegebenenfalls Waren oder Fremdleistungen bestellt wurden.
Für Veranstaltungen, Gruppenbuchungen und Catering gelten folgende Stornierungsbedingungen: bis 45 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei, 44 bis 30 Tage vor der Veranstaltung 30 % der vereinbarten Leistungen, 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50 %, ab 13 Tage vor der Veranstaltung 75 %, am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100 % der vereinbarten Leistungen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Restaurant. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits beauftragte Fremdleistungen, Sonderleistungen oder externe Dienstleister sind in jedem Fall vollständig zu bezahlen, soweit diese infolge der Stornierung nicht mehr kostenfrei storniert werden können. Bei bereits gebuchten Dienstleistern gelten ergänzend die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Dienstleister.
Zurück nach oben11. Vorauszahlung und Absicherung
Das Restaurant ist berechtigt, für Veranstaltungen, Gruppenbuchungen, Caterings oder besonders nachgefragte Termine eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung werden individuell vereinbart.
Bei stark nachgefragten Terminen, insbesondere Feiertagen, Events oder besonderen Aktionstagen, kann zusätzlich eine Kreditkartenhinterlegung oder eine vollständige Vorauszahlung vereinbart werden. Eine Verpflichtung zur Kreditkartennutzung besteht nicht.
Zurück nach oben12. Ticketgutscheine für Events, Feiertage und besondere Veranstaltungstage
Ticketgutscheine sind termingebundene Teilnahmeberechtigungen für einen konkreten Reservierungs- oder Veranstaltungstag. Sie sind keine klassischen Wertgutscheine und können ausschließlich für den gebuchten Termin genutzt werden.
Ticketgutscheine werden insbesondere für Reservierungen an Feiertagen, wie Weihnachten, Silvester, Ostern, sowie für besondere Events angeboten, sofern der Verkauf für die jeweilige Veranstaltung angekündigt wird.
Der Erwerb kann telefonisch, schriftlich per E-Mail oder persönlich vor Ort erfolgen. Die Reservierung wird erst nach vollständiger Bezahlung des Ticketgutscheins verbindlich.
Ticketgutscheine können ausschließlich an dem Tag eingelöst werden, für den die Reservierung vorgenommen wurde. Der Wert des Ticketgutscheins wird auf die Gesamtrechnung angerechnet.
Eine Tischreservierung mit Ticketgutschein kann bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin kostenfrei storniert werden, sofern für die jeweilige Veranstaltung kein abweichendes Stornierungsdatum festgelegt wurde. Danach ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
Ticketgutscheine können auf Dritte übertragen werden. Nicht eingelöste Ticketgutscheine verfallen nach dem Veranstaltungstag ersatzlos. Soweit es sich um eine Freizeitveranstaltung oder gastronomische Leistung mit festem Termin handelt, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Zurück nach oben13. Reguläre Gutscheine / Wertgutscheine
Reguläre Gutscheine bzw. Wertgutscheine sind von Ticketgutscheinen zu unterscheiden. Sie sind nicht an einen bestimmten Veranstaltungstag gebunden, sondern können grundsätzlich für Restaurantbesuche oder nach Rücksprache für weitere Leistungen und Produkte genutzt werden.
Reguläre Gutscheine haben, soweit gesetzlich zulässig und sofern auf dem Gutschein nichts Abweichendes angegeben ist, eine Gültigkeit von 2 Jahren zuzüglich des Ausstellungsjahres. Für bezahlte Wertgutscheine gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages oder eines Restbetrages ist ausgeschlossen. Restbeträge werden auf dem Gutschein vermerkt bzw. gutgeschrieben und können bei einer späteren Einlösung verwendet werden.
Nach Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeitsfrist besteht kein Anspruch auf Einlösung oder Auszahlung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
Der Gutschein kann nach vorheriger Rücksprache auch im Onlineshop www.gewuerz-genuss.de oder vor Ort für Produkte der Feinkostmanufaktur Gewürz-Genuss sowie für einen Restaurantbesuch im Restaurant Zum Dompropst genutzt werden.
Zurück nach oben14. No-Show-Regelung
Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung ist das Restaurant berechtigt, eine No-Show-Gebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Person zu berechnen, soweit keine speziellere Regelung, insbesondere für Veranstaltungen oder Ticketgutscheine, Anwendung findet.
Diese Regelung berücksichtigt, dass Plätze verbindlich freigehalten, Personal eingeplant, Waren vorbereitet und andere Gäste gegebenenfalls abgewiesen wurden. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Zurück nach oben15. Zahlungsarten, Zahlungsbedingungen und Mahnwesen
Das Restaurant akzeptiert Barzahlung, Girocard, Mastercard, Visa, V-Pay und Maestro. PayPal sowie Überweisungen sind nur nach vorheriger individueller Vereinbarung möglich.
Das Zahlungsziel beträgt bei vereinbarter Zahlung per PayPal oder Überweisung 7 Tage ab Rechnungsdatum, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Nach Ablauf des Zahlungsziels erfolgt zunächst eine Zahlungserinnerung mit einer weiteren Frist von 7 Tagen. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, folgen eine zweite sowie eine dritte Mahnung mit jeweils einer Frist von 10 Tagen.
Ab der zweiten Mahnung ist das Restaurant berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie - soweit gesetzlich zulässig, insbesondere gegenüber Unternehmern - eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere erforderlicher Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, bleibt vorbehalten.
Zurück nach oben16. Haftung des Kunden
Der Kunde bzw. Vertragspartner haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste, beauftragte Dienstleister oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden an Gebäude, Inventar, Mobiliar, Dekoration, technischen Einrichtungen, Außenanlagen und sonstigem Eigentum des Restaurants.
Die normale Reinigung der Räumlichkeiten ist im vereinbarten Preis enthalten. Bei außergewöhnlichen oder groben Verschmutzungen, insbesondere auf Böden, Mobiliar, Sanitäranlagen oder Außenflächen, ist das Restaurant berechtigt, zusätzlichen Reinigungsaufwand nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen.
Pyrotechnik, Konfetti, Streumaterialien oder vergleichbare Gegenstände sind im Innenbereich untersagt. Im Außenbereich sind solche Gegenstände nur mit vorheriger Zustimmung des Restaurants und, soweit erforderlich, mit behördlicher Genehmigung zulässig.
Zurück nach oben17. Haftung des Restaurants
Das Restaurant haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
Für eingebrachte Gegenstände, Garderobe, Geschenke, Dekorationen, technische Geräte oder persönliche Gegenstände der Gäste wird keine Haftung übernommen, sofern dem Restaurant kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
Zurück nach oben18. Hausrecht und Verhalten der Gäste
Das Restaurant übt das Hausrecht aus. Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Mitarbeiter, Anwohner und der ordnungsgemäße Betriebsablauf nicht beeinträchtigt werden.
Bei unangemessenem Verhalten, erheblicher Störung, aggressivem Auftreten, Gefährdung anderer Personen, Beschädigung von Eigentum oder Missachtung von Sicherheits- und Lärmschutzvorgaben ist das Restaurant berechtigt, einzelne Gäste oder Gruppen des Hauses zu verweisen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen besteht in solchen Fällen nicht, soweit der Verweis durch das Verhalten des Gastes oder der Gruppe veranlasst wurde.
Zurück nach oben19. Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen
Kann eine Leistung oder Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Epidemien, Naturereignissen, Stromausfall, Wasserrohrbruch, Brand, Streik, Lieferausfällen oder sonstiger unvorhersehbarer und vom Restaurant nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, bestehen keine gegenseitigen Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
Das Restaurant wird sich in solchen Fällen bemühen, gemeinsam mit dem Vertragspartner eine angemessene Lösung zu finden, beispielsweise einen Ersatztermin oder eine Anpassung des Leistungsumfangs.
Zurück nach oben20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet, soweit dies für Reservierungen, Veranstaltungen, Zahlungsabwicklung, Kommunikation oder gesetzliche Dokumentationspflichten erforderlich ist. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Restaurants.
Zurück nach oben21. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt deutsches Recht.
Zurück nach obenErklärung zu den Ticketgutscheinen
Unsere Philosophie ist es, Ihnen bei Festtagen oder Events einen Sitzplatz, guten Service und vor allem ein vorzügliches Essen anzubieten. Dazu muss Personal eingeteilt und die Tische dekoriert werden. Die Küche erstellt einen Menüplan und die Waren werden geordert. Gerade der Wareneinkauf und das Vorhalten der notwendigen Lebensmittel ist ein nicht unbedeutender Kostenfaktor.
Leider hatten wir in den letzten Jahren, vor allem bei Events oder an Feiertagen, ein Problem damit, dass Tische reserviert wurden, aber die Gäste an dem Tag einfach nicht erschienen sind – sogenannte No-Shows. Ebenso kam es vor, dass Tische so kurzfristig storniert wurden, dass wir keine Möglichkeit mehr hatten, diese weiterzuvermitteln.
Wenn dies in größerem Umfang oder häufiger geschieht, richten wir uns für mehr Personen ein: Personal wird eingeplant, Lebensmittel werden bestellt und vorbereitet, Tische werden reserviert und andere Gäste können gegebenenfalls nicht mehr angenommen werden. Am Ende entstehen dadurch gerade bei frischen Lebensmitteln Überschüsse, die nicht unbegrenzt haltbar sind und unnötigerweise entsorgt werden müssen.
Mit dem Ticketgutschein möchten wir zumindest unseren Grundwareneinsatz decken, der bei einer verbindlichen Reservierung an solchen Tagen anfällt. Gleichzeitig möchten wir ein Bewusstsein für dieses Thema schaffen. Vor allem möchten wir Ihnen dadurch gewährleisten, dass wir Ihnen weiterhin die gewohnte Frische, Qualität und Sorgfalt unserer Produkte bieten können.
Ihr Team vom Restaurant Zum Dompropst
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